Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von € 8,50.

Ab dem 01.01.2017 gilt eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 8,84€.

Ab dem 01.01.2019 gilt eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19€!.

Ab dem 01.01.2020 gilt eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,35€.

Folgende Personengruppen sind von dem Mindestlohn ausgenommen:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Praktikanten, sofern sie ein max. 3 monatiges vom Bildungsträger (Schule oder Hochschule) vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Probearbeitnehmer sind keine Praktikanten!
  • Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine anerkannte Berufsausbildung absolviert haben.
  • Langzeitarbeitslose (Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Agentur für Arbeit)
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Es bestehen Ausnahmeregelungen für Zeitungszusteller. Weitere Ausnahmeregelungen sind in Vorbereitung.
  • Allgemeinverbindliche Tarifverträge mit höheren Mindestlöhnen sind vorrangig zu beachten.

Aufzeichnungspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit für Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 1 SGB IV und Arbeitnehmer nach § 2a des Schwarzbeitsbekämfungsgesetzes zu dokumentieren.

D. h. für folgende Arbeitnehmer müssen Sie Beginn, Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich oder maschinell festhalten:

  • Minijobber
  • Kurzfristige Beschäftigte
  • Beschäftigte folgender Branchen:
  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft.

Die Form der Dokumentation ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Arbeitszeitnachweishefte, mit den Sie der Dokumentationspflicht genüge leisten, können Sie über unser Bestellformular bestellen.

Eine weitere Möglichkeit, Ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen, besteht über ein Exceltool unseres Partners Heerosoft.